Die Asiatische Hornisse: Wenn Behörden den Anschein von Wissenschaftlichkeit erwecken

 Der bemerkenswerte Umgang von Behörden mit wissenschaftlicher Evidenz

Behörden müssen Entscheidungen treffen. Im besten Fall stützen sie diese Entscheidungen auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Studien werden ausgewertet, Experten einbezogen, Literaturverzeichnisse erstellt und auf dieser Grundlage Risiken bewertet und Maßnahmen empfohlen oder verworfen. Das klingt nach einem evidenzbasierten Vorgehen. Aber ein Literaturverzeichnis macht aus einer behördlichen Einschätzung noch keine wissenschaftliche Evidenzbewertung. Entscheidend ist, ob wissenschaftliche Arbeiten zitiert werden, die die daraus abgeleiteten Aussagen tatsächlich stützen. Ebenso bedeutsam ist, ob relevante Befunde angemessen berücksichtigt werden, ob zwischen unterschiedlichen Evidenzebenen unterschieden wird und ob wissenschaftliche Unsicherheit dort benannt wird, wo sie tatsächlich besteht. „Wir wissen noch nicht, wie groß ein Effekt ist“ ist schließlich etwas grundlegend anderes als „für einen Effekt gibt es keine ausreichenden Belege“.


Ein bemerkenswertes Beispiel dafür liefert der behördliche Umgang mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax). Die Art wurde 2004 erstmals in Europa nachgewiesen und vermutlich mit Importwaren nach Frankreich eingeschleppt. Seitdem hat sie sich über große Teile Westeuropas ausgebreitet. In Deutschland wurde sie 2014 erstmals in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Das aktuelle Management- und Maßnahmenblatt zur EU-Verordnung über invasive Arten beschreibt ihre weitere Ausbreitung selbst als „rasant“. (MMB Asiatische Hornisse)… Inzwischen gilt die Art in mehreren Bundesländern als großräumig etabliert. Damit hat sich auch ihr rechtlicher Status verändert. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Beseitigung jedes einzelnen Vorkommens, sondern das Management nach Artikel 19 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014. Das entsprechende Management- und Maßnahmenblatt hat den Stand März 2025.

Das Dokument wurde jedoch nicht vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) verfasst. Das sollte man bei aller Kritik korrekt auseinanderhalten. Nach eigener Angabe wurde es durch die „Expertengruppe für den Vollzug der Regelungen zu IAS“ innerhalb des Unterausschusses „Vollzugsempfehlungen“ des ständigen Ausschusses „Arten- und Biotopschutz“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) erarbeitet. Die weitere Priorisierung und Umsetzung obliegt anschließend den Ländern. Gerade deshalb ist das Dokument interessant: Es ist die fachliche Grundlage für behördliches Management.

Von wenigen Wespenarten zur „Biodiversität in Europa“

Unter der Überschrift „Nachteilige Auswirkungen“ findet sich eine erstaunlich weitreichende Aussage: „Es gibt bisher keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa.“ Als Literaturbeleg folgt Carisio et al. (2022). Eine Beeinträchtigung sei allerdings bei erhöhtem Konkurrenzdruck auf heimische Arten durch sehr hohe Abundanzen „denkbar“. Auch eine daraus resultierende Auswirkung auf die Bestäubung sei „noch nicht eindeutig geklärt“. Dafür werden Rojas-Nossa et al. (2020, 2023) angeführt. Die Formulierung klingt wissenschaftlich vorsichtig. Gerade das macht sie aber problematisch, denn wissenschaftliche Vorsicht besteht nicht darin, möglichst zurückhaltend zu formulier sondern, eine Aussage nicht stärker zu formulieren als die Evidenz, auf der sie beruht.

Carisio et al. (2022) untersuchten nicht die „Biodiversität in Europa“. Die Forscher untersuchten mögliche Auswirkungen der Asiatischen Hornisse auf ausgewählte heimische soziale Wespen in einem italienischen Invasionsgebiet. Für die untersuchten Arten konnten sie keinen belastbaren negativen Populationseffekt nachweisen. Das ist ein relevanter Befund. Seine Aussage ist aber wesentlich enger gefasst als diejenige, für die er im Managementpapier herangezogen wird. Wissenschaftlich zulässig ist die Feststellung, dass in dieser Untersuchung für die untersuchten heimischen Wespenarten kein negativer Populationseffekt nachgewiesen wurde. Daraus lässt sich nicht ohne Weiteres eine Aussage darüber ableiten, ob ausreichende Belege für eine Beeinträchtigung der „Biodiversität in Europa“ existieren. Der Unterschied ist erheblich. Untersucht wurden bestimmte Taxa, in einer bestimmten Region und anhand bestimmter Endpunkte. Wildbienen wurden damit ebenso wenig umfassend erfasst wie Schwebfliegen, Schmetterlinge, Käfer oder andere Insektengruppen. Auswirkungen auf ökologische Funktionen wie Bestäubung sind wiederum eine andere Ebene. Ein Nullbefund bei einigen untersuchten Wespenarten ist deshalb weder ein Nullbefund für andere Insektengruppen noch ein Nullbefund für Ökosystemfunktionen und schon gar keine umfassende Bewertung europäischer Biodiversität. Das Problem liegt damit nicht bei Carisio et al. Die Autoren untersuchen eine klar umrissene Forschungsfrage. Problematisch ist die Reichweite, die diesem Befund in der behördlichen Evidenzdarstellung gegeben wird. Aus einem fehlenden Nachweis bei bestimmten Arten und unter bestimmten Bedingungen entsteht eine allgemeine Aussage über die unzureichende Evidenz für Biodiversitätsbeeinträchtigungen in Europa. Das ist eine Generalisierung, die das zugrunde liegende Studiendesign nicht leisten kann.

Ein nachgewiesener Effekt wird zu einem „nicht eindeutig geklärten“ Effekt

Noch deutlicher wird das Problem beim Thema Bestäubung. Das Managementpapier führt Rojas-Nossa et al. aus den Jahren 2020 und 2023 ausdrücklich an und formuliert daraus, eine Auswirkung auf die Bestäubung sei „noch nicht eindeutig geklärt“. Gerade die zitierte Arbeit aus dem Jahr 2023 macht diese Aussage schwer nachvollziehbar. Rojas-Nossa und Kollegen untersuchten nicht, ob Asiatische Hornissen gelegentlich Blütenbesucher erbeuten. Stattdessen untersuchten die Autoren Auswirkungen der invasiven Hornisse auf die Bestäubungsdynamik einer einzelnen einheimischen Pflanze. Erfasst wurden unter anderem Blütenbesuche und Interaktionen zwischen Hornissen und anderen Blütenbesuchern. Anschließend wurde der Reproduktionserfolg der Pflanze untersucht. Bei hoher Dichte der Asiatischen Hornisse veränderte sich die Bestäubungsdynamik; entscheidend ist aber, dass auch der Samenansatz der untersuchten Pflanze reduziert war.

Daraus folgt nicht, dass die Asiatische Hornisse bereits nachweislich die Bestäubungsleistung in ganz Europa reduziert. Ebenso wenig folgt daraus ein populationsweiter Rückgang der untersuchten Pflanze. Aber genau darin liegt der entscheidende Punkt: Ungeklärt ist die Generalisierbarkeit und Größenordnung des Effekts – nicht mehr die grundsätzliche Möglichkeit eines Effekts auf Bestäubungsprozesse. Ein konkreter funktioneller Effekt wurde empirisch gezeigt. Eine wissenschaftlich angemessene Zusammenfassung hätte deshalb beispielsweise lauten können: Negative Auswirkungen auf Bestäubungsinteraktionen und den Reproduktionserfolg einer einheimischen Pflanze wurden für ein untersuchtes System empirisch nachgewiesen; Ausmaß und populations- beziehungsweise landschaftsökologische Bedeutung solcher Effekte sind bislang nicht hinreichend quantifiziert. Damit wäre transparent beschrieben, was bekannt und was unbekannt ist. Die Formulierung „noch nicht eindeutig geklärt“ verwischt diese entscheidende Differenz und macht aus einem nachgewiesenen Effekt mit ungeklärter externer Validität einen scheinbar ungeklärten Effekt.

Eine relevante Studie steht sogar im Literaturverzeichnis

Noch bemerkenswerter wird die Sache beim Blick in das Literaturverzeichnis des Managementpapiers. Dort findet sich O'Shea-Wheller et al. (2023): Quantifying the impact of an invasive hornet on Bombus terrestris colonies. Für die Frage, ob es Hinweise auf Auswirkungen jenseits der Honigbiene gibt, ist diese Arbeit unmittelbar relevant. Untersucht wurde die Dunkle Erdhummel (Bombus terrestris), also ein einheimischer Wildbestäuber. Die Forscher exponierten standardisierte Hummelkolonien entlang eines Gradienten unterschiedlicher Dichten der Asiatischen Hornisse. Mit zunehmender Hornissendichte nahm das Gewicht der Hummelkolonien ab. Die Studie liefert damit empirische Hinweise auf negative Auswirkungen der Hornissenpräsenz auf das Koloniewachstum. Auch hier darf die Schlussfolgerung nicht überzogen werden. Die Untersuchung belegt keinen Rückgang natürlicher Hummelpopulationen in Europa. Ein Effekt auf einen Kolonieparameter ist kein Nachweis eines Populationseffekts. Aber die Studie ist sehr wohl Evidenz dafür, dass Vespa velutina einen einheimischen Wildbestäuber beeinträchtigen kann. Umso erstaunlicher ist, dass eine für die zentrale Risikobewertung relevante Arbeit zwar im Literaturverzeichnis des amtlichen Dokuments erscheint, sich in der zusammenfassenden Darstellung der nachteiligen Auswirkungen aber nicht angemessen wiederfindet. Das führt zur grundsätzlicheren Frage: Nach welcher Methode wurde die Evidenz eigentlich bewertet?


Wo ist die Methode?

Bei einer wissenschaftlichen Übersichtsarbeit wäre diese Frage selbstverständlich. Wie wurde nach Literatur gesucht? Welche Datenbanken wurden verwendet? Welche Suchbegriffe? Welcher Zeitraum? Welche Einschluss- und Ausschlusskriterien? Wie wurde die methodische Qualität der Studien bewertet? Wie wurden unterschiedliche Endpunkte gewichtet? Wie wurde mit widersprüchlichen Befunden umgegangen? Und nach welchem Verfahren entstand aus heterogenen Einzelstudien schließlich die weitreichende Gesamtaussage, es gebe keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa? Im Management- und Maßnahmenblatt ist eine solche Methodik nicht dokumentiert. Das Papier erklärt lediglich, die zuständige Expertengruppe habe „vorhandene Erkenntnisse“ zusammengeführt. Welche Erkenntnisse gesucht wurden, warum bestimmte Arbeiten berücksichtigt wurden, nach welchen Kriterien ihre Aussagekraft bewertet wurde und wie daraus die abschließenden Aussagen entstanden, bleibt offen. Das ist ein formales Defizit. Ohne transparente Methode lässt sich nicht nachvollziehen, ob die Literaturauswahl vollständig genug ist, ob Studien entsprechend ihrer methodischen Aussagekraft gewichtet wurden oder ob die abschließende Bewertung tatsächlich aus der Evidenz folgt. Ein Literaturverzeichnis kann dokumentieren, welche Arbeiten jemand kennt oder verwendet hat. Es dokumentiert aber ausdrücklich keine systematische Evidenzbewertung. Hier bekommt der Begriff „Wissenschaftlichkeit“ eine besondere Bedeutung. Wissen-schaftlichkeit besteht nicht darin, wissenschaftliche Publikationen hinter Aussagen in Klammern zu setzen. Sie besteht in einem nachvollziehbaren Verfahren, mit dem aus einzelnen Befunden begründete Schlussfolgerungen gezogen werden. Wenn dieses Verfahren nicht offengelegt wird, ist wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit jedoch eingeschränkt. 

1.449 Beutetaxa wurden bereits nachgewiesen

Seit der Erstellung des Managementblatts hat sich die Evidenzlage weiterentwickelt. Eine 2025 veröffentlichte Metabarcoding-Studie analysierte mehr als 1.500 Larven aus 103 Nestern der Asiatischen Hornisse. Insgesamt wurden 1.449 Beutetaxa identifiziert. Unter den 50 am häufigsten nachgewiesenen Taxa befanden sich 43 Blütenbesucher, darunter mehrere Hummelarten.

Metabarcoding zeigt, welche Organismen als Beute aufgenommen wurden. Die Methode liefert keine unmittelbaren Angaben über die Zahl getöteter Individuen und erlaubt keine Hochrechnung auf populationsbiologische Verluste. Aus den 1.449 nachgewiesenen Taxa folgt daher keine Gefährdung von 1.449 Arten. Der Befund dokumentiert jedoch ein außerordentlich breites Nahrungsspektrum. Vespa velutina erbeutet zahlreiche Gruppen der europäischen Insektenfauna, darunter viele funktionell wichtige Blütenbesucher. Eine Einordnung als bloßes Problem der Honigbienenhaltung wird dieser ökologischen Reichweite nicht gerecht.
Zusammen mit den bereits vorliegenden Untersuchungen zu Hummeln und Bestäubungsprozessen ergibt sich ein inzwischen recht deutliches Bild. Das breite Beutespektrum ist belegt. Die Prädation von Wildbestäubern ist belegt. Für Hummelkolonien liegen feldökologische Hinweise auf Beeinträchtigungen des Koloniewachstums vor. In einem untersuchten Pflanze-Bestäuber-System wurden Veränderungen der Bestäubungsinteraktionen und ein verringerter Reproduktionserfolg der Pflanze nachgewiesen.

Schlechter untersucht ist die Größenordnung dieser Effekte auf der Ebene natürlicher Populationen, ganzer Landschaften und unterschiedlicher Regionen Europas. Dafür fehlen standardisierte Langzeitdaten, geeignete Vergleichsflächen und Informationen über konkurrierende Einflussgrößen. Diese Forschungslücke begrenzt die Quantifizierung des Schadens. Sie setzt die bereits nachgewiesenen ökologischen Interaktionen nicht außer Kraft.
Die Aussage des Managementblatts, es gebe keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa, bildet diese Evidenzlage nicht mehr angemessen ab. Sie fasst eine fehlende populationsökologische Quantifizierung so weit, dass bereits nachgewiesene Auswirkungen dahinter verschwinden. Eine Aktualisierung der behördlichen Bewertung ist daher überfällig.

Ein fehlender Nachweis ist kein Nachweis eines fehlenden Effekts

Damit kommen wir zum wissenschaftstheoretisch interessantesten Teil des Problems. Populationseffekte bei Wildinsekten sind ausgesprochen schwierig nachzuweisen. Wer zeigen möchte, dass eine invasive Art die Population einer bestimmten Wildbienenart reduziert, benötigt geeignete Ausgangsdaten, hinreichend lange Zeitreihen, Vergleichsflächen und Informationen über zahlreiche konkurrierende Einflussgrößen: Habitatveränderungen, Landnutzung, Nahrungsverfügbarkeit, Pestizide, Witterung und weitere Prädatoren. Fehlen solche Daten, bedeutet dies zunächst, dass ein Populationseffekt nicht zuverlässig quantifiziert werden kann. Daraus folgt nicht, dass ein solcher Effekt nicht existiert.

Es ist der bekannte Unterschied zwischen absence of evidence und evidence of absence. Dieser Unterschied wird besonders wichtig, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse Grundlage von Managemententscheidungen werden. Denn wer als Voraussetzung für Maßnahmen einen bereits eindeutig nachgewiesenen populationsbezogenen Biodiversitätsverlust verlangt, setzt einen Evidenzstandard, der womöglich erst erfüllt werden kann, wenn sich die invasive Art über Jahre ausgebreitet hat und der zu verhindernde Effekt bereits messbar geworden ist. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass jede plausible Gefahr automatisch eine Intervention rechtfertigt. Es bedeutet aber, dass wissenschaftliche Unsicherheit nicht asymmetrisch behandelt werden darf. Man kann nicht einerseits für den Nachweis negativer Auswirkungen populationsökologische Langzeitbelege verlangen und andererseits aus deren Fehlen eine weitreichende Aussage über eine unzureichende Evidenz für Biodiversitätsbeeinträchtigungen ableiten. Damit würde die Beweislast systematisch in eine Richtung verschoben.

Vor diesem Hintergrund wirkt auch der abschließende Satz des entsprechenden Abschnitts bemerkenswert: „Es besteht weiterer Forschungsbedarf.“ Natürlich besteht weiterer Forschungsbedarf. Das gilt für nahezu jedes komplexe ökologische System. Wissenschaftlich interessant wäre die präzisere Frage, wo dieser Forschungsbedarf besteht. Das breite Beutespektrum ist inzwischen gut dokumentiert. Die Prädation von Wildbestäubern ist nachgewiesen. Auswirkungen auf Verhalten und Interaktionen von Bestäubern wurden beobachtet. Für Hummeln existieren Hinweise auf Beeinträchtigungen des Koloniewachstums. Für ein untersuchtes Pflanze-Bestäuber-System wurde eine Beeinträchtigung des Reproduktionserfolgs gezeigt. Erheblich schlechter geklärt sind dagegen die populationsbezogenen Konsequenzen für einzelne Wildbestäuberarten und die Größenordnung möglicher Effekte auf Biodiversität und Ökosystemfunktionen auf Landschafts- oder kontinentaler Ebene. Das ist Forschungsbedarf. Alles unter „nicht eindeutig geklärt“ zusammenzufassen, ist dagegen keine besonders informative Beschreibung wissenschaftlicher Unsicherheit. Hinzu kommt eine bemerkenswerte Inkonsistenz innerhalb des Dokuments. Während Abschnitt 3 die Evidenz für Biodiversitätsauswirkungen ausgesprochen zurückhaltend bewertet, formuliert Abschnitt 4 als Ziel des Managements ausdrücklich die „Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität“. Besonders genannt werden Vorkommen geschützter, seltener oder gefährdeter Arten, deren lokale Population durch die Prädation der Asiatischen Hornisse gefährdet sein kann. Das Papier empfiehlt außerdem Öffentlichkeitsarbeit, Citizen Science, Kooperation mit Imkern, Obst- und Weinbau, Garten- und Landschaftsbau, Forst und Naturschutz sowie Schulungsangebote für Personen, die an Maßnahmen mitwirken können. Schließlich beschreibt es ausführlich die Lokalisierung und Beseitigung von Nestern und bewertet die Wirksamkeit der Entfernung von Sekundärnestern als hoch, sofern diese vor dem Ausflug der Geschlechtstiere erfolgt. 

Die Einstufung als etablierte invasive Art bedeutet damit gerade nicht, dass aus fachlicher Sicht keine Maßnahmen mehr vorgesehen wären. Im Gegenteil: Das Managementblatt beschreibt eine ganze Palette möglicher Maßnahmen. Umso relevanter wird die Frage, wie Länder und Kommunen diese Möglichkeiten ausfüllen und auf welcher Evidenzbasis sie entscheiden, wann ein Eingreifen gerechtfertigt ist.

Wissenschaftlichkeit ist mehr als wissenschaftlich auszusehen

Der Umgang mit der Asiatischen Hornisse zeigt damit ein Problem, das weit über diese invasive Art hinausgeht. Ein Behördenpapier kann wissenschaftlich aussehen. Es kann wissenschaftliche Artnamen verwenden, zahlreiche Studien zitieren, ein umfangreiches Literaturverzeichnis enthalten und immer wieder auf verbleibenden Forschungsbedarf verweisen. All das ist sinnvoll, garantiert aber keine wissenschaftlich belastbare Evidenzbewertung. Wissenschaftlichkeit zeigt sich dort, wo die Reichweite einer Schlussfolgerung an die Reichweite der zugrunde liegenden Daten gebunden bleibt. Sie zeigt sich darin, zwischen einem fehlenden Nachweis und einem nachgewiesenen fehlenden Effekt zu unterscheiden. Sie verlangt, einen lokal oder experimentell nachgewiesenen Effekt nicht deshalb als „ungeklärt“ zu behandeln, weil seine Generalisierbarkeit noch offen ist. Sie verlangt, relevante Befunde nicht lediglich im Literaturverzeichnis aufzuführen, sondern sie in die Gesamteinschätzung einfließen zu lassen. Und wenn aus einer Vielzahl heterogener Studien eine behördlich relevante Gesamtaussage abgeleitet wird, sollte nachvollziehbar sein, nach welcher Methode diese Evidenz gesucht, ausgewählt und gewichtet wurde.

Die wissenschaftlich begründete Kritik am Managementpapier lautet deshalb ausdrücklich nicht, dass längst bewiesen sei, Vespa velutina verursache einen europaweiten Zusammenbruch der Wildbestäuber. Eine solche Aussage würde denselben Fehler begehen, den man dem Papier vorwerfen muss: Sie würde weiter reichen als die vorhandene Evidenz. Der entscheidende Befund ist ein anderer. Die pauschale Aussage, es gebe keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa und Auswirkungen auf die Bestäubung seien noch nicht eindeutig geklärt, bildet die vorhandene Evidenz nicht angemessen differenziert ab. Bereits bei Erstellung des Managementblatts lagen Befunde vor, die eine präzisere Bewertung verlangt hätten. Neuere Untersuchungen haben die Evidenzbasis seitdem erheblich erweitert.

Deshalb wäre es aus meiner Sicht an der Zeit, die wissenschaftliche Bewertung zu aktualisieren.  Behörden müssen unter Unsicherheit entscheiden. Das gehört zu ihren Aufgaben. Sie dürfen Prioritäten setzen, Kosten und Nutzen abwägen und zu dem Ergebnis kommen, bestimmte Maßnahmen nicht durchzuführen. Was sie aber nicht tun sollten, ist eine solche Entscheidung mit einer vermeintlich eindeutigen wissenschaftlichen Evidenzlage zu begründen, wenn die zugrunde liegende Forschung diese Eindeutigkeit nicht hergibt.

Wissenschaftliche Unsicherheit ist kein Mangel der Wissenschaft. Unsicherheit unpräzise darzustellen, ist dagegen ein Mangel wissenschaftlicher Argumentation.

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Literatur und Quellen

Carisio, L., Cerri, J., Lioy, S., Bianchi, E., Bertolino, S., & Porporato, M. (2022). Impacts of the invasive hornet Vespa velutina on native wasp species: A first effort to understand population-level effects in an invaded area of Europe. Journal of Insect Conservation, 26(4).

Expertengruppe für den Vollzug der Regelungen zu IAS. (2025). Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014. Stand: März 2025. Das Dokument wurde innerhalb des UAK „Vollzugsempfehlungen“ des Ständigen Ausschusses „Arten- und Biotopschutz“ der LANA erstellt. MMB_AsiatischeHornisse_Endfassu…

O’Shea-Wheller, T. A., Curtis, R. J., Kennedy, P. J., Groom, E. K., Carreck, N. L., & Ratnieks, F. L. W. (2023). Quantifying the impact of an invasive hornet on Bombus terrestris colonies. Communications Biology, 6, 990. https://doi.org/10.1038/s42003-023-05329-5 MMB_AsiatischeHornisse_Endfassu…

Rojas-Nossa, S. V., & Calviño-Cancela, M. (2020). Vespa velutina affects pollination of a wild plant through changes in abundance and behaviour of floral visitors. Biological Invasions. https://doi.org/10.1007/s10530-020-02275-9 MMB_AsiatischeHornisse_Endfassu…

Rojas-Nossa, S. V., et al. (2023). Predator and pollinator? An invasive hornet alters the pollination dynamics of a native plant. Basic and Applied Ecology, 71, 119–128. https://doi.org/10.1016/j.baae.2023.07.005

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