Die Asiatische Hornisse, Teil 2: Wenn Wissenschaft zum Feigenblatt politischer Entscheidungen wird

Wie sich Kosten und Verantwortung nach der Umstufung verteilen

Seit dem Frühjahr 2025 gilt die Asiatische Hornisse in Deutschland als weit verbreitete invasive Art. Zuvor wurden neue Vorkommen im Rahmen der Früherkennung erfasst und sollten rasch beseitigt werden. Mit dem gemeinsamen Management- und Maßnahmenblatt der Länder wechselte der Umgang zu einem Management nach Artikel 19 der EU-Verordnung über invasive Arten. Ob diese Umstufung fachlich ausreichend begründet war, verdient eine genauere Prüfung. Nach Auskunft der Bundesregierung beruhte sie auf den Vorkommensdaten der Jahre 2023 und 2024. Diese Daten zeigten eine deutliche Zunahme innerhalb eines Jahres. Was genau gezählt wurde, wie vollständig die Erfassung war und welchen Einfluss Suchaufwand, Meldebereitschaft und regionale Vollzugsunterschiede hatten, lässt sich daraus jedoch nur eingeschränkt ableiten. Aus Nordrhein-Westfalen ist zudem bekannt, dass 2024 in einigen besonders betroffenen Kommunen Personal und Geldmittel erschöpft waren und qualifizierte Schädlingsbekämpfer fehlten. Die Daten dokumentieren damit auch ein Bekämpfungssystem, das bereits an Kapazitätsgrenzen geraten war.



Gerade deshalb hätte vor der Umstufung genauer untersucht werden müssen, was die starke Zunahme tatsächlich belegt. Zeigt sie, dass eine weitere Tilgung auch bei ausreichender Ausstattung nicht mehr realistisch gewesen wäre? Oder zeigt sie zumindest teilweise, dass die damals vorgesehenen Maßnahmen personell und finanziell nicht konsequent umgesetzt werden konnten? Das Managementpapier beantwortet diese Frage nicht. Es übernimmt die schnelle Ausbreitung als Begründung für den Statuswechsel, ohne die Aussagekraft und die Entstehungsbedingungen der zugrunde liegenden Daten nachvollziehbar zu bewerten. Hinzu kommt die Aktualität. Das Management- und Maßnahmenblatt hat den Stand März 2025 und stützt sich wesentlich auf die Entwicklung bis 2024. Seitdem haben sich Meldeverfahren, regionale Programme und öffentliche Förderungen verändert. Nordrhein-Westfalen bezuschusst inzwischen Ausrüstung und Nestentfernungen. Das Saarland unterstützt ein landesweites Bekämpfungsnetzwerk. Solche Entwicklungen zeigen, dass die praktische Einschätzung der Lage keineswegs abgeschlossen ist. Eine Statusentscheidung mit weitreichenden Folgen für Zuständigkeit und Finanzierung sollte regelmäßig anhand aktueller und methodisch vergleichbarer Daten überprüft werden.

In der Praxis hat die Umstufung weit mehr verändert als die Bezeichnung des Managementregimes. Behörden suchen und beseitigen vielerorts nicht mehr jedes gemeldete Nest. Grundstückseigentümer müssen Entfernungen teilweise selbst beauftragen. Imkervereine übernehmen Suche, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig entstehen neue Förderprogramme und öffentlich unterstützte Netzwerke, weil der Handlungsbedarf fortbesteht. Die Arbeit ist nicht verschwunden. Sie wurde neu verteilt – und ein erheblicher Teil ihrer Kosten gleich mit.

Vom Tilgungsauftrag zum Management

Die EU-Verordnung unterscheidet mehrere Phasen. Artikel 16 regelt die Überwachung und Meldung neu auftretender invasiver Arten. Artikel 17 verpflichtet zur raschen Beseitigung früh erkannter Populationen. Für bereits weit verbreitete Arten sieht Artikel 19 ein dauerhaftes Management vor. Dessen Ziel ist es, die Auswirkungen auf Biodiversität, Ökosystemleistungen sowie gegebenenfalls auf Gesundheit und Wirtschaft zu begrenzen.
Diese Einordnung hat erhebliche praktische Folgen. Im Regime der Früherkennung besteht ein klarer Auftrag zur raschen Tilgung neuer Vorkommen. Nach Artikel 19 wählen die zuständigen Behörden ihre Maßnahmen anhand von Verhältnismäßigkeit, Kosten, Nutzen und regionalen Prioritäten. Der Wechsel verändert damit unmittelbar, wie verbindlich einzelne Nester gesucht und beseitigt werden.
Umso wichtiger wäre eine transparente Begründung der Schwelle, an der eine Art als weit verbreitet gilt. Welche räumliche Verteilung muss erreicht sein? Welche Rolle spielen Nestdichte, Reproduktionsnachweise und die Geschwindigkeit der Ausbreitung? Wie werden Regionen bewertet, in denen die Art erst vereinzelt vorkommt? Und wie wird berücksichtigt, dass hohe Fundzahlen auch durch intensive Suche entstehen, während geringe Zahlen in schlecht untersuchten Gebieten wenig aussagen?
Im Management- und Maßnahmenblatt ist eine solche Bewertungsmethode nicht dokumentiert. Die schnelle Ausbreitung wird beschrieben, die Entscheidung zur Umstufung aber nicht anhand eines nachvollziehbaren Kriterienkatalogs hergeleitet. Damit bleibt offen, ob bundesweit einheitlich bewertet wurde oder ob die Entwicklung in besonders stark betroffenen Regionen den Status für das gesamte Bundesgebiet bestimmt hat.
Auch unter Artikel 19 bleiben zahlreiche Maßnahmen möglich. Das Managementblatt nennt die Information der Öffentlichkeit, die Erfassung von Vorkommen, den Schutz besonders gefährdeter Bereiche und die Entfernung von Nestern. Es beschreibt außerdem die Zusammenarbeit mit Imkern, Fachbetrieben, Obst- und Weinbau, Forstwirtschaft und Naturschutz.

Imkerinnen und Imker werden aus gutem Grund genannt. Sie bemerken jagende Hornissen häufig früh, beobachten deren Flugrichtungen und kennen die örtlichen Gegebenheiten. Viele beteiligen sich an Suche, Dokumentation und Aufklärung. Diese Sachkunde macht die Arbeit allerdings nicht kostenlos. Schutzkleidung, Ortungstechnik, Fahrten, Schulungen, Hubsteiger und professionelle Nestentfernung verursachen weiterhin Kosten. Wenn Vereine, Imker und Grundstückseigentümer sie übernehmen, erscheinen sie lediglich nicht mehr in den öffentlichen Haushalten.

Artikel 19 enthält keinen fertigen Maßnahmenplan. Er eröffnet einen Spielraum, den Länder und Kommunen sehr unterschiedlich ausfüllen. Einige beschränken sich auf konkrete Gefahrenlagen. Andere unterstützen weiterhin die Suche und Entfernung von Nestern. Wieder andere bauen Förderprogramme auf, nachdem sich gezeigt hat, dass Ehrenamt und private Finanzierung allein nicht ausreichen.

Was bekannt ist – und was nicht erhoben wird

Für die großräumige Bekämpfung fehlen wichtige Daten. Unzureichend untersucht ist vor allem, wie stark eine systematische und rechtzeitige Nestentfernung die regionale Populationsentwicklung beeinflusst. Es fehlen vergleichbare Angaben zum Suchaufwand, zum Entwicklungsstand entfernter Nester, zum Zeitpunkt des Ausflugs der Geschlechtstiere und zum Anteil der Nester, die überhaupt gefunden werden. Diese Lücken sagen wenig über die Wirkung der einzelnen Entfernung aus. Sie zeigen vielmehr, dass die Wirkung des bisherigen Managements nicht angemessen erfasst wurde.

Die Reproduktionsbiologie ist in ihrem grundsätzlichen Ablauf bekannt. Gegen Ende des Koloniezyklus erzeugt ein Volk Geschlechtstiere. Junge Königinnen verlassen das Nest, werden begattet und suchen Überwinterungsplätze. Ein Teil der überlebenden Königinnen gründet im folgenden Frühjahr neue Völker. Wie viele Jungköniginnen ein einzelnes Nest hervorbringt und wie viele davon später erfolgreich gründen, schwankt mit Entwicklungsstand, Witterung, Nahrungsangebot, Begattung und Wintersterblichkeit. Eine feste Umrechnung von einem Nest in eine bestimmte Zahl von Nestern des Folgejahres wäre deshalb unseriös.

Am grundlegenden Effekt einer rechtzeitigen Entfernung ändert diese Schwankung nichts. Wird ein Nest vor dem Ausflug der Jungköniginnen beseitigt, endet sein Beitrag zur nächsten Generation. Wird es erst nach deren Ausflug entdeckt, ist dieser Teil der Fortpflanzung bereits erfolgt. Genau deshalb bewertet auch das Management- und Maßnahmenblatt die Entfernung von Sekundärnestern vor dem Ausflug der Geschlechtstiere als wirksam.

Offen ist die Größenordnung des Effekts auf regionaler Ebene. Zu- und Abwanderung, Gründungserfolg, Konkurrenz und mögliche Ausgleichseffekte beeinflussen die Nestzahl des Folgejahres. Daraus lässt sich keine Wirkungslosigkeit der Nestentfernung ableiten. Es fehlt eine belastbare Quantifizierung, weil die dafür nötigen Daten nicht systematisch erhoben wurden. Diese Forschungslücke ist ein Auftrag für ein besseres Monitoring. Als Begründung für den Verzicht auf Maßnahmen taugt sie nicht.

Für die Bewertung einer Maßnahme kommt es auf ihren Zweck an. An einer Schule kann die Beseitigung eines Nestes bereits sinnvoll sein, weil sie eine konkrete Gefahrenlage beseitigt. Ein messbarer Effekt auf die bundesweite Population ist dafür unerheblich. Schutzmaßnahmen am Bienenstand können wirtschaftlich begründet sein, obwohl sich die Hornissendichte außerhalb des Standorts kaum verändert. Auch eine koordinierte Suche in einem ökologisch sensiblen Gebiet lässt sich begründen, wenn Aufwand und Ergebnis dokumentiert werden.

Behörden müssen unter Unsicherheit entscheiden. Problematisch wird der Umgang mit dieser Unsicherheit, wenn nur aktive Maßnahmen einer strengen Wirksamkeitsprüfung unterliegen. Auch der Verzicht hat Folgen: Nester bleiben bestehen, Betroffene tragen die Kosten allein und wichtige Daten werden möglicherweise nicht erhoben. Beides gehört in dieselbe Abwägung.

Unkoordiniertes Handeln kann ebenfalls Schaden verursachen. Handelsübliche Fallen fangen zahlreiche andere Insekten. Fehlbestimmungen gefährden die besonders geschützte Europäische Hornisse. Ein öffentlich organisiertes Management muss daher vor allem fachgerechtes Handeln sicherstellen. Die Zahl entfernter Nester allein sagt wenig über die Qualität eines Programms aus.

Nordrhein-Westfalen: Schon die alte Pflicht stieß an Grenzen

Nordrhein-Westfalen dokumentiert ziemlich genau, wie schnell Anspruch und Vollzug auseinanderliefen. Im Jahr 2023 registrierte das Landesamt 418 verifizierte Einzel- und Nestmeldungen, darunter 95 Nester. Für 71 Nester beziehungsweise Königinnen wurde eine Entfernung dokumentiert. Im Jahr 2024 waren es bereits 1.541 verifizierte Meldungen und 487 Nester. Bei 262 Nestern beziehungsweise Königinnen ist eine Entfernung verzeichnet. Das Landesamt weist auf mögliche ungemeldete Entnahmen und auf Nester hin, die erst nach dem Ausflug der Geschlechtstiere entdeckt wurden. Die Werte ergeben daher keine vollständige Bilanz. Gleichzeitig beschreibt der Fachbeitrag konkrete Vollzugsprobleme. In einigen Kommunen mit hohen Nestdichten waren im Verlauf der Saison 2024 die verfügbaren Personal- und Geldmittel erschöpft. Außerdem fehlten qualifizierte Schädlingsbekämpfer. Die damals noch geltende Tilgungsverpflichtung war praktisch bereits an Grenzen geraten, bevor sie im März 2025 entfiel. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Im Juli 2026 erklärte sie, die Entscheidung zur Umstufung sei im März 2025 gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden getroffen worden. Grundlage seien die Vorkommensdaten der Jahre 2023 und 2024 gewesen. Diese hätten innerhalb eines Jahres eine deutliche Zunahme gezeigt. Die schnelle Ausbreitung habe schließlich zur neuen Einstufung geführt.

Der Bund stellt nach derselben Antwort keine besonderen Mittel für das Management der Asiatischen Hornisse bereit. Für die praktische Durchführung verweist § 48a Bundesnaturschutzgesetz auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Länder wählen und priorisieren die Maßnahmen. In Nordrhein-Westfalen entscheiden seit 2025 grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte über biodiversitätsbezogene Bekämpfung im Einzelfall. Damit entsteht ein bemerkenswertes Bild. Die Umstufung stützt sich ausgerechnet auf den Zeitraum, in dem die zuständigen Stellen in besonders betroffenen Kommunen bereits über erschöpfte Personal- und Geldmittel sowie fehlende Fachkapazitäten berichteten. Die Zunahme der Jahre 2023 und 2024 kann die Grenzen einer Tilgungsstrategie zeigen. Sie enthält aber ebenso die Folgen einer unzureichenden praktischen Ausstattung. Der jeweilige Anteil lässt sich aus den Daten nicht bestimmen. Diese offene Frage findet sich in der Begründung der Umstufung nicht wieder. Die schnelle Ausbreitung erscheint dort als ausreichender Beleg dafür, dass das bisherige Ziel nicht mehr erreichbar ist. Welche Ergebnisse mit mehr Personal, besserer Koordination oder einer höheren Entnahmekapazität möglich gewesen wären, bleibt unbeantwortet.

An diesem Punkt bekommt der Begriff des Feigenblatts seine Bedeutung. Dafür braucht es keine unterstellte Täuschungsabsicht. Es genügt, wenn eine fachlich begründete Statusentscheidung den politischen Entscheidungsspielraum verdeckt. Die weite Verbreitung erklärt, warum Deutschland das Ziel einer vollständigen Tilgung aufgibt. Über die Höhe öffentlicher Ausgaben, die regionale Suche und die Kosten einer Nestentfernung sagt sie nichts aus. Trotzdem erscheinen die finanziellen Konsequenzen schnell wie eine zwangsläufige Folge der Biologie. Für 2025 und 2026 wechselte zudem die Darstellung der Daten. Das LANUK meldete für 2025 mehr als 7.300 Funde. Bis zum 2. Juni 2026 waren fast 2.000 Sichtungen bestätigt. Beides sind keine landesweiten Nestzahlen. Eine nach Nestern und Entnahmen aufgeschlüsselte Bilanz wie für 2023 und 2024 wurde für diese Jahre bislang nicht veröffentlicht. Der starke Zuwachs beschreibt zunächst die Belastung der Melde- und Prüfstrukturen. Das tatsächliche Populationswachstum lässt sich daraus nicht berechnen.

Im Juli 2026 reagierte das Land mit einer eigenen Förderrichtlinie. Für die dokumentierte Beseitigung eines Primärnestes sind 150 Euro vorgesehen, für ein Sekundärnest 300 Euro. Schutzausrüstung wird mit 250 Euro, Bekämpfungstechnik mit 2.000 Euro bezuschusst. Bezahlt wird die fachgerechte Beseitigung, nicht die bloße Meldung eines Fundes. Voraussetzung sind der Eintrag im Neobiota-Portal, eine Dokumentation der Entfernung und entsprechend geschulte Imker oder beauftragte professionelle Schädlingsbekämpfer. Die Anträge laufen über drei Imkerverbände. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Programm ersetzt keine öffentliche Bekämpfungsstruktur und garantiert keine vollständige Kostendeckung. Es erkennt aber erstmals landesweit an, dass Ausbildung, Ausrüstung und Nestentfernung Geld kosten. Der wissenschaftliche Befund hat sich seit März 2025 nicht grundsätzlich verändert. Die politische Antwort schon.

Auch die kommunale Praxis fällt unterschiedlich aus. Bonn bezahlt seit der Umstufung nur noch Eingriffe, wenn ein Nest die biologische Vielfalt oder die öffentliche Sicherheit gefährdet, etwa an einer Schule, einer Bushaltestelle oder auf einem Friedhof. Auf Privatgrund müssen Eigentümer die Entfernung grundsätzlich selbst organisieren und finanzieren. Jüchen verfährt ähnlich. Der Kreis Euskirchen hielt 2025 dagegen an einer kostenlosen Entfernung fest. Dort waren 2024 fünf Nester gefunden worden; für 2025 nennt der spätere Jahresrückblick 80 Nestfunde. Eine Mitteilung aus dem November hatte beim damaligen Zwischenstand von mehr als 50 gefundenen und entfernten Nestern gesprochen. Bundesrecht und Biologie waren überall dieselben. Bezahlt wurde nach verschiedenen politischen Entscheidungen.

Das Saarland: Eindämmung trotz Etablierung

Das Saarland hat sich nach der Umstufung nicht aus der Bekämpfung zurückgezogen. Der Imkerkreisverband Merzig-Wadern berichtet für 2023 von 246 aufgespürten Nestern, von denen 174 durch einen vom Landesamt beauftragten Sachverständigen vernichtet wurden. Diese Angabe stammt noch aus der Zeit der regionalen Taskforces. Die spätere digitale Monitoringreihe weist 920 Nestfunde für 2024 und 2.041 für 2025 aus. Am 8. Oktober 2026 stand der laufende Jahreswert bei 1.141 Nestfunden. Für einen Vergleich der abgeschlossenen Monate Januar bis September ergeben sich 1.096 Nestfunde im Jahr 2026 und 1.045 im Vorjahr. Das entspricht einem Zuwachs von 51 Nestern oder 4,9 Prozent. Der starke dokumentierte Anstieg fand vor allem zwischen 2024 und 2025 statt. Die häufig genannten 4.000 bis 4.500 Nester für 2026 waren Prognosen. Als tatsächliche Nestzahlen können sie nicht verwendet werden. Auch innerhalb des Jahres 2025 änderte sich der Datenstand mehrfach. Das Velutina Netzwerk Saar meldete zum 15. Oktober 1.253 Nester und gab an, 97 Prozent davon bekämpft zu haben. Zum 2. November waren 1.625 Meldungen erfasst; die angegebene Erfolgsquote lag bei 92 Prozent. Die Monitoringkarte schloss das Jahr später mit 2.041 Nestfunden ab. Der Imkerkreisverband nennt an anderer Stelle 2.140 Meldungen. Solche Differenzen können durch Nachmeldungen, Datenbereinigung und verschiedene Stichtage entstehen. Für eine Zeitreihe sollte deshalb ein einheitlicher Datensatz verwendet werden.

Seit 2026 nimmt das saarländische Portal nur noch Nestmeldungen an. Sichtungen einzelner Tiere werden dort nicht mehr erfasst. Das verbessert die begriffliche Klarheit, erschwert aber Vergleiche mit älteren allgemeinen Meldestatistiken. Getragen wird die praktische Arbeit zu einem großen Teil von einem Verein. Ohne öffentliche Unterstützung wäre das derzeitige Modell kaum denkbar. Aus den regionalen Taskforces entstand Ende 2024 das Velutina Netzwerk Saar, das seit 2025 mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz kooperiert. Das Amt beteiligt sich an Verbrauchsmaterialien, unterstützt die freiwilligen Helfer und stellt teilweise Schutz- und Bekämpfungstechnik zur Verfügung. Der Landeshaushalt sieht für das Netzwerk in den Jahren 2026 und 2027 jeweils 30.000 Euro vor. Bestätigte Nester werden über das Portal für die meldende Person kostenfrei behandelt oder beseitigt, soweit die verfügbaren Kapazitäten reichen. Ein allgemeiner Rechtsanspruch besteht nicht. Das Saarland hat damit eine andere Entscheidung getroffen als viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Art gilt auch dort als etabliert. Eine vollständige Tilgung wird nicht mehr erwartet. Trotzdem finanziert das Land ein koordiniertes Modell zur Eindämmung. Ob sich dadurch die regionale Populationsentwicklung verändert, können die Meldedaten allein nicht zeigen. Sichtbar wird zunächst die politische Entscheidung, auch unterhalb der Schwelle einer vollständigen Ausrottung weiter zu handeln.

Wer die Rechnung bezahlt

Citizen Science und ehrenamtliches Engagement sind für das Monitoring invasiver Arten wertvoll. Meldeportale leben von Menschen, die Funde dokumentieren. Ohne die Ortskenntnis der Imker würden viele Nester nicht entdeckt. Schwierig wird es, wenn dieses Engagement Aufgaben ersetzt, die zuvor öffentlich organisiert oder bezahlt wurden.
Die Kosten verschwinden nicht. Schulungen, Fahrten, Schutzkleidung, Ortungstechnik, Hubsteiger, Dokumentation und professionelle Entfernung bleiben erforderlich. Sie erscheinen nur an anderer Stelle. Vereine tragen sie, Imker legen Geld aus, Eigentümer beauftragen private Unternehmen oder Helfer investieren ihre Freizeit. Im öffentlichen Haushalt sieht das günstig aus. Für die Betroffenen ist es eine reale Ausgabe.
Der Nutzen einer Entfernung endet häufig nicht am eigenen Gartenzaun oder Bienenstand. Ein Nest an einem Wohnhaus kann Nachbarn und Beschäftigte betreffen. Ein Nest in der Nähe einer Schule, eines Weges oder eines Arbeitsplatzes schafft eine andere Gefahrenlage als ein abgelegenes Nest. Die Entlastung eines stark betroffenen Bienenstands kann außerdem einen wirtschaftlichen Wert haben. Ein pauschaler Anspruch auf öffentliche Finanzierung entsteht daraus nicht. Der Hinweis auf das private Eigeninteresse greift dennoch zu kurz.
Eine tragfähige Regelung müsste solche Fälle unterscheiden. Betrieblicher Eigenschutz, konkrete Gefahrenabwehr, der Schutz sensibler öffentlicher Orte und Maßnahmen im Rahmen eines festgelegten Biodiversitätsziels sind verschiedene Aufgaben. Gegenwärtig werden sie in der öffentlichen Diskussion häufig unter dem allgemeinen Begriff der Nestentfernung zusammengefasst. Das erschwert eine sachgerechte Finanzierung und die spätere Bewertung des Erfolgs.

Das Gesundheitsrisiko: ernst nehmen, ohne es aufzublasen

Einzelne Asiatische Hornissen fern vom Nest gelten nach Angaben deutscher Fachbehörden als nicht gefährlicher als heimische Wespen oder Hornissen. In Nestnähe verändert sich die Lage. Erschütterungen, das Öffnen eines Nests oder unsachgemäße Entfernungsversuche können eine massive Verteidigungsreaktion auslösen. Viele Stiche, Treffer in Mund oder Rachen und eine bestehende Insektengiftallergie erhöhen das Risiko schwerer Verläufe. Bei sensibilisierten Menschen kann bereits ein Stich eine Anaphylaxie auslösen. Zahlreiche Stiche können unabhängig von einer Allergie toxisch wirken.

Ein Vorfall im baden-württembergischen Waldbronn-Busenbach zeigt, wie ernst eine solche Situation werden kann. Nach Angaben der Polizei versuchte ein Gemeindemitarbeiter im Oktober 2024, ein Nest der Asiatischen Hornisse zu entfernen. Laut SWR wurde er mehrfach gestochen, erlitt einen schweren allergischen Schock und kam ins Krankenhaus. Der Fall spricht für professionelle Schutzmaßnahmen und gegen eigenmächtige Nestentfernungen. Über die Häufigkeit schwerer Stichereignisse im Alltag sagt er nichts aus. Größere Gesundheitsdatensätze liefern ein zurückhaltenderes Gesamtbild als manche Schlagzeile. ANSES und Santé publique France werteten für die Jahre 2014 bis 2023 Giftzentrumkontakte, Notaufnahmen, Krankenhausaufenthalte und Todesbescheinigungen im Zusammenhang mit Hymenopterenstichen aus. Schwere Verläufe kamen vor. Hornissen aller Arten waren unter den schweren Fällen überproportional vertreten. Bei vielen Hornissenfällen blieb die genaue Art unbestimmt. Trotz der Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zeigte sich kein kontinuierlicher jährlicher Anstieg aller registrierten Hymenopterenvergiftungen.

Eine spanische Untersuchung amtlich registrierter Todesfälle aus den Jahren 1999 bis 2023 kam zu einem vergleichbaren Ergebnis. Während sich Vespa velutina in Spanien etablierte, stieg die gesamte Mortalität durch Stiche von Bienen, Wespen und Hornissen statistisch nicht nachweisbar an. Schwere Einzelereignisse bleiben real. Für eine allgemeine Gesundheitskrise liefern die verfügbaren Bevölkerungsdaten bislang keinen Beleg. Für die Praxis gibt es dennoch genug zu tun. Schwer einsehbare Nester an Wohnhäusern, Schulen, Wegen und Arbeitsplätzen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Das gilt ebenso für Tätigkeiten in Hecken und Baumkronen sowie im Obst- und Weinbau. Meldung, fachliche Bestimmung, Absperrung und professionelle Entfernung können dort einen klaren öffentlichen Nutzen haben. Überzogene Warnungen fördern dagegen Angst, eigenmächtige Bekämpfungsversuche und die Verwechslung mit heimischen Arten.

Eine Umstufung muss überprüfbar bleiben

Die Einstufung als weit verbreitete invasive Art hat weitreichende Folgen. Sie verändert den rechtlichen Handlungsrahmen, die Zuständigkeiten und in vielen Fällen auch die Finanzierung. Deshalb reicht es nicht, einmalig auf eine starke Zunahme der Vorkommensdaten zu verweisen. Die Datengrundlage, ihre Aussagekraft und ihre Grenzen müssen offengelegt werden.
Dazu gehört eine klare Trennung zwischen Sichtungen, bestätigten Einzelfunden, gefundenen Nestern und entfernten Nestern. Ebenso wichtig sind Informationen über Suchaufwand, personelle Ausstattung, verfügbare Fachbetriebe und den Zeitpunkt der Entfernung. Erst dann lässt sich beurteilen, ob steigende Zahlen vor allem die biologische Entwicklung der Art abbilden oder zugleich die Grenzen des bisherigen Vollzugs.

Eine solche Überprüfung könnte auch regionale Unterschiede berücksichtigen. In stark besiedelten Gebieten mag eine flächendeckende Tilgung nicht mehr erreichbar sein. An Ausbreitungsrändern oder in bislang schwach betroffenen Regionen kann die Situation anders aussehen. Eine bundesweite Einstufung sollte diese Unterschiede nicht unsichtbar machen.
Der Übergang zu Artikel 19 darf außerdem nicht dazu führen, dass die Folgen der Umstufung selbst aus der wissenschaftlichen Betrachtung verschwinden. Wenn weniger Nester gesucht und beseitigt werden, verändert das die Ausgangslage der folgenden Jahre. Wenn Meldesysteme umgestellt werden, verlieren Zeitreihen ihre Vergleichbarkeit. Wenn Ehrenamtliche die praktische Arbeit übernehmen, muss auch deren Aufwand erfasst werden. Andernfalls entsteht eine Datenlage, die vor allem das jeweils gewählte Verwaltungssystem beschreibt.

Öffentliche Finanzierung lässt sich mit Kosten, Zuständigkeiten und konkurrierenden Aufgaben begrenzen. Das ist eine politische Entscheidung. Ihre Gründe sollten offen benannt werden. Der wissenschaftliche Befund reicht weniger weit. Er kann zeigen, wie sich die Art verbreitet, welche Wirkungen Maßnahmen haben und wo Unsicherheiten bestehen. Über Umfang und Finanzierung des verbleibenden Managements entscheiden Parlamente, Ministerien, Länder und Kommunen.
Ein glaubwürdiges Management braucht überprüfbare Ziele und vergleichbare Daten. Dazu gehören die Zahl geprüfter Meldungen, bestätigter und entfernter Nester, der Zeitpunkt der Entfernung, die entstandenen Kosten und mögliche Schäden an Nichtzielarten. Nur so lässt sich später beurteilen, ob eine Maßnahme wirkt, unverhältnismäßig teuer ist oder wegen unzureichender Ausstattung wenig erreicht hat.
Ehrenamtliche können dabei wichtige Partner sein. Sie dürfen aber nicht als unsichtbare Haushaltsstelle behandelt werden.

Die Asiatische Hornisse wird in Deutschland bleiben. Ob daraus bereits 2025 zwingend die bundesweite Umstufung folgen musste, sollte anhand der zugrunde liegenden Daten und ihrer Entstehungsbedingungen nachvollziehbar beantwortet werden. Die Verantwortung endet jedenfalls nicht mit der Feststellung, dass eine vollständige Ausrottung gescheitert sei. Sie beginnt dort neu: bei der ehrlichen Benennung von Zielen, der sauberen Erfassung von Ergebnissen und der transparenten Entscheidung darüber, wer handelt – und wer dafür bezahlt.


Quellen und weiterführende Literatur

Recht, Management und Behördenangaben

Biologie und Managementwirkung

  • Monceau, K.; Bonnard, O.; Thiéry, D. (2014): “Vespa velutina: a new invasive predator of honeybees in Europe.” Journal of Pest Science 87, 1–16. DOI: 10.1007/s10340-013-0537-3.
  • Rome, Q.; Muller, F. J.; Touret-Alby, A.; Darrouzet, E.; Perrard, A.; Villemant, C. (2015): “Caste differentiation and seasonal changes in Vespa velutina colonies in its introduced range.” Journal of Applied Entomology 139, 771–782. DOI: 10.1111/jen.12210.
  • Robinet, C.; Suppo, C.; Darrouzet, E. (2017): “Rapid spread of the invasive yellow-legged hornet in France: the role of human-mediated dispersal and the effects of control measures.” Journal of Applied Ecology 54, 205–215. DOI: 10.1111/1365-2664.12724.

Gesundheitsrisiken

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